Ihr Sachverständiger in Homburg
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Schadengutachten

Als Grundlage für die Abwicklung eines Fahrzeugschadens wird regelmäßig ein Schadengutachten

 

benötigt. Beachten Sie vor der Beauftragung eines Sachverständigen um welche Schadenart es sich jeweils handelt:

 

Privathaftpflichtschaden

Ihr Fahrzeug wurde durch einen Unfall (plötzliches von außen einwirkendes Ereignis, dass einen Schaden zur Folge hat) beschädigt.

 

In diesem Fall hat die/der Geschädigte die freie Wahl bzgl. des Sachverständigen seines/ihres Vertrauens. Sie/Er ist an keine Weisungen bspw. durch die regulierende Versicherung gebunden. Auf ein Gutachten sollte jedoch bei Bagatellschäden (die Rechtsprechung geht hier von Schäden unter ca. 750 € aus) verzichtet werden. In solchen Fällen fertigt der Sachverständige auf Wunsch eine Reparaturkostenkalkulation in Verbindung mit einer Lichtbilddokumentation an. Es liegt auf der Hand, dass der Laie hinsichtlich der Beurteilung ob es sich denn nun um einen Bagatellschaden handelt häufig überfordert ist. Eine sachverständige Beratung ist also auch in solchen Zweifelsfällen sinnvoll. 

 

Neben der Kalkulation wie hoch die Reparaturkosten voraussichtlich sind, ist auch eine Schätzung der Reparaturdauer (Mietwagenkosten bzw. anzusetzender Nutungsausfall), die Einschätzung eines eventuell eintretenden merkantilen Minderwertes (Wertverlust durch Offenbarungspflicht des Unfallschadens bei einem zukünftigen Verkauf des Fahrzeugs) sowie die Beurteilung der Reparaturwürdigkeit (handelt es sich möglicherweise um einen wirtschaftlichen Totalschaden u.s.w.) Gegenstand eines Schadengutachtens. Schließlich führt die dabei durchzuführende Lichtbilddokumentation durch einen unabhängigen Sachverständigen zu einer vollendeten Beweissicherung des Schadenereignisses. Gerade diese professionelle Beweissicherung kann im Falle eines Rechtsstreites bzgl. des Schadenereignisses von fundamentaler Bedeutung sein.

Ihr Fahrzeug wurde durch einen Unfall (plötzliches von außen einwirkendes Ereignis, dass einen Schaden zur Folge hat) beschädigt.

 

 

Kaskoschäden

Beachten sie im Kaskofall (bspw. Schäden durch Diebstahl, Aufbruch, Elementarschäden, eigenes Verschulden) das Weisungsrecht der regulierenden Versicherung. D.h. sie sollten grundsätzlich vor der Beauftragung eines Sachverständigen mit der Versicherung sprechen. Meist bestimmt Ihre Versicherung welcher Sachverständige den Schaden begutachtet.

Auch das Gutachten selbst wird nach besonderen Regularien bearbeitet.

Sollten Sie Fragen haben oder ein Kaskogutachten überprüfen wollen, stehen wir gerne zur Verfügung.